Sehr geehrte Schüler:innen, sehr geehrte Damen und Herren!
Im hier veröffentlichten Schreiben von Frau Ministerin Prien finden Sie Informationen zur Beschulung ab dem 11. Januar 2021.
Während die meisten Schüler:innen in Distanz, also online beschult werden, findet für Abschluss- und Prüfungsklassen teilweise Unterricht in der Schule statt. Wir werden Sie auf möglichst vielen Wegen gezielt informieren (Rundmail, moodle, Klassen-Chat, Homepage), wenn Sie solchen Präsenzunterricht in der Schule haben.
Darüber hinaus finden Sie alle Präsenzveranstalungen an der EPS hier!
Insbesondere Schüler:innen von Abschlussklassen bitten wir, täglich zu prüfen, ob wir Ihnen entsprechende Nachrichten geschickt haben. Wenn Sie keine solche Nachrichten erhalten, gehen Sie bitte davon aus, dass Sie in Distanz (online) beschult werden.
Die Schulleitung der Emil-Possehl-Schule
Weitere Informationen finden Sie unter:
Sehr geehrte Damen und Herren,
der geplante Lockdown ab dem 16.12. verändert entsprechend des Schreibens der Ministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur auch unsere aktuellen Planungen für die letzte Schulwoche vor den Weihnachtsferien erneut.
Der schon stark reduzierte Präsenzunterricht wird ab Mittwoch, dem 16.12. auch für berufliche Schulen entsprechend der Weisung des MBWK reduziert auf Prüfungen.
Das bedeutet nicht, dass der Unterricht vollständig eingestellt wird. Distanzunterricht wird -so weit möglich- bis zum 18. Dezember 2020 erteilt. Bitte achten Sie hierzu auf die Nachrichten Ihrer Lehrkräfte.
Wir werden jedoch einige der ab dem 16. Dezember geplanten Präsenzunterrichte wieder streichen müssen.
In der letzten Schulwoche werden wir Sie umgehend über die Homepage, die Lernplattform EPS-Learn und die Klassenverteiler informieren, wenn es weitere Änderungen oder Präzisierungen gibt. Für Fragen und Klärungen stehen wir natürlich zur Verfügung.
Die Schulleitung
Beschulungspläne:
Weitere Informationen finden Sie unter:
Die Landesregierung hat entschieden, an den öffentlichen allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen in Schleswig-Holstein, den Förderzentren sowie den Ersatzschulen in privater Trägerschaft in der Zeit vom 14. – 18. Dezember 2020 für alle Schülerinnen und Schüler ab Jahrgangsstufe 8 zu einem Lernen auf Distanz zu wechseln.
Für Berufliche Schulen gelten allerdings Sonderregelungen, weshalb in bestimmten Fällen trotzdem Unterricht oder Prüfungen in der Schule stattfinden werden.
Wir werden Sie auf allen uns zur Verfügung stehenden Kanälen darüber informieren, welche Unterrichte in der Schule stattfinden, wie z.B. auf dieser Homepage und über unsere Lernplattform EPS-Learn.
Schauen Sie deshalb bitte spätestens ab Sonntag nach, ob für Ihre Klasse Unterricht in der Schule geplant ist.
Diese besondere Regelung für Berufliche Schulen gilt für die kommende Woche vom 14.-19. Dezember 2020 und auch für die sogenannten Distanzlern- Übungstage am 07. und 08. Januar 2021.
Die Schulleitung der EPS
Für folgende Klassen findet ab 14. Dezember 2020 Präsenzunterricht bzw. finden Prüfungen statt (diese Liste wird laufend aktualisiert):
Weitere Informationen finden Sie unter:
Weitere Informationen finden Sie unter:
Die Landesregierung hat eine Änderung der Landesverordnung zur Bekämpfung des Coronavirus SARS-CoV-2 beschlossen. Die neue Fassung gilt ab 24.10.2020 und ist für Schulen insofern bedeutsam, als das Tragen eines Kunststoffvisieres (sogenannte Face Shields) zur Erfüllung der Pflicht zur Mund-Nasen-Bedeckung nicht mehr ausreichend sein wird. Diese Änderung folgt einer geänderten Empfehlung des RKI, wonach die Verwendung von Visieren nach dem gegenwärtigen Kenntnisstand nicht als gleichwertige Alternative zur Mund-Nasen-Bedeckung angesehen werden kann, weil das Visier nicht vergleichbar die Verbreitung von Aerosolen verhindert.
Ausnahme: Lehrpersonal, bei denen die Erkennbarkeit der Mimik oder die unbeeinträchtigte sprachliche Verständlichkeit der Erreichung eines verfolgten Bildungszwecks dient, kann weiterhin Face Shields nutzen. D. h. für Lehrkräfte, dass sie immer dann ein das ganze Gesicht abdeckende Visier tragen können, wenn sie in der pädagogischen Interaktion mit Schülerinnen und Schülern sind.
Personen, die grundsätzlich von der Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung befreit sind, können weiterhin freiwillig Visiere verwenden. (Pressemitteilung der Landesregierung)
Nähere Hinweise für Schulen folgen in der kommenden Woche mit einer Ergänzung der FAQ zum Thema „Verpflichtung zum Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen in Schulen“. Auch soll in der kommenden Woche eine Abfrage zur Umsetzung der Maskenpflicht an Schulen und zur Anzahl vulnerabler Personen erfolgen.
Ab dem 19.10.2020 gilt im Unterricht eine 2-wöchige Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung!
Hier finden Sie aktuelle Informationen des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur und der Emil-Possehl-Schule zu Maßnahmen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie:
Ab Montag, den 24.08.2020 gilt für alle Personen auf dem gesamten Schulgelände einschließlich der Gebäude von Emil-Possehl- Schule und Friedrich-List-Schule die Pflicht zum Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen (Alltagsmasken).
Weitere Informationen finden Sie hier!
Liebe Schüler*innen, liebe Eltern!
Wir freuen uns, wieder Präsenzunterricht durchführen zu können.
Damit das auch so bleibt, finden Sie hier wichtige Informationen zum Schulalltag unter Corona-Bedingungen:
Informationsschreiben in weiteren Sprachen:
Was tun bei Erkältungssymptomen?
Information für Eltern und alle Schüler*innen. (Volljährige Schüler*innen verfahren bitte entsprechend, auch wenn nur von "Kindern" die Rede ist.)
"Schnupfenplan" in weiteren Sprachen:
Ihre EPS- Schulleitung