Liebe Schülerinnen und Schüler,
liebe Eltern,
Weitere Informationnen finden Sie unter:
https://www.schleswig-holstein.de/DE/Schwerpunkte/Coronavirus/Schulen_Hochschulen/corona_schule.html
Die Schulleitung
Liebe Schülerinnen und Schüler,
liebe Eltern,
Die folgenden Regelungen gelten vom 21. März bis 2. April 2022:
Weitere Informationnen finden Sie unter:
https://www.schleswig-holstein.de/DE/Schwerpunkte/Coronavirus/Schulen_Hochschulen/corona_schule.html
Die Schulleitung
Liebe Besucherinnen, liebe Besucher!
Weiterhin besteht unabhängig von Ihrem Immunisierungsstatus, also egal ob geimpft, genesen oder keines von beidem die Pflicht, ein negatives Testergebnis unmittelbar nach Betreten des Schulgeländes vorzulegen.
Allerdings gilt seit dem 04. Februar 2022:
Der Nachweis muss vom Tag vor dem Besuch in der Schule oder demselben Tag stammen.
Das bedeutet z.B. für Eltern, die zu einem Gespräch in die Schule kommen, dass sie unabhängig von ihrem Status als geimpft oder genesen den Nachweis einer Teststation über einen negativen Coronatest vorlegen müssen. Alle Personen sind von der Testpflicht erfasst, dies gilt unabhängig davon, ob die jeweilige Person geimpft oder genesen ist.
https://www.schleswig-holstein.de/DE/Schwerpunkte/Coronavirus/Schulen_Hochschulen/corona_schule.html
Die Schulleitung
Liebe Besucherinnen, liebe Besucher!
Momentan besteht unabhängig von Ihrem Immunisierungsstatus, also egal ob geimpft, genesen oder keines von beidem die Pflicht, ein negatives Testergebnis unmittelbar nach Betreten des Schulgeländes vorzulegen.
Zitat aus
https://www.schleswig-holstein.de/DE/Schwerpunkte/Coronavirus/Schulen_Hochschulen/Testen/wirtesten.html unter „Rechtsgrundlage...“
Zur Erfüllung der Testpflicht gibt es drei Möglichkeiten:
Der Pflicht zur Vorlage einer aktuellen Bescheinigung zu einem negativen Testergebnis unterliegen auch Externe, die während der Schulzeit in der Schule tägig werden (z. B. Handwerkerinnen und Handwerker oder Eltern, die zu Besprechungen in die Schule kommen). Personen, die sich nur kurzzeitig an Schule aufhalten, z. B. um einen Schüler bzw. eine Schülerin abzuholen oder ein Testkit in Empfang nehmen, sind davon ausgenommen.
Die Schulleitung
Liebe Schülerinnen und Schüler,
liebe Eltern,
ab dem 10. Januar 2022 wird der Schulbetrieb mit den bestehenden Schutzkonzepten wieder aufgenommen. Hierzu verweisen wir auf die bekannten Maßnahmen:
Aufgrund des aktuellen Infektionsgeschehens gelten zusätzlich die folgenden Maßnahmen:
Über Details und darüber, was zu tun ist, wenn eine Infektion in der Klasse bekannt wird, informieren Sie Ihre Lehrkräfte.
Die Schulleitung
Beachten Sie bitte auch die Informationen auf der Homepage des Landes Schleswig-Holstein unter:
und
www.schleswig-holstein.de/DE/Schwerpunkte/Coronavirus/Schulen_Hochschulen/corona_schule.html