Zwischenprüfung Tischler

„Die Tischlerinnen und Tischler legen im 2. Ausbildungsjahr eine Zwischenprüfung ab. Auch 2025 ist es wieder Teil der Prüfung, einen Entwurf, die Fertigungszeichnung und ein selbst gestaltetes, kleines Möbelstücks abzugeben. Die Bedingungen sind eng vorgegeben: es dürfen die Maße in Höhe, Breite und Tiefe nicht überschritten werden, das Stück muss neben dem Korpus eine Drehtür und einen Schubkasten in traditioneller Bauweise enthalten, einer Schwalbenschwanz-Zinkung mit klassischer Schubkastenführung (Lauf-, Kipp- und Streifleiste). Der Korpus wird in den Betrieben gefertigt, der Schubkasten in einer ganztägigen Arbeitsprobe auf Zeit in der Schulwerkstatt hergestellt. Die Bilder zeigen eine Auswahl der beeindruckenden Ergebnisse der Ti23 in diesem Jahr.“
 
Volker Claußen, Klassenlehrer

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